Antrag ans Finanzamt absenden

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BetreffAntrag auf Vollstreckungsaufschub nach § 258 AO — Az. VE 2026/13 EB7901
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Finanzamt Halle (Saale) - Vollstreckungsstelle

Ihr Aktenzeichen: VE 2026/13 EB7901
Vollstreckungsersuchen des Finanzamts Gießen vom 25.02.2026, Az. 2620/668/02513 - VO 01
Zahlungsaufforderung vom 06.08.2026, Vollziehungsbeamter Herr Hager

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der oben bezeichneten Vollstreckungssache beantrage ich,

1. die Vollstreckung nach § 258 AO einstweilen aufzuschieben,
2. sie bis zur Entscheidung über diesen Antrag einstweilen einzustellen,
3. die Niederschlagung nach § 261 AO zu prüfen,
4. mir den Betrag von 4.999,80 EUR aufzuschlüsseln, getrennt nach dem Rückforderungsbescheid vom 05.07.2021 und dem Bußgeldbescheid vom 30.07.2021,
5. von einer Vermögensauskunft nach § 284 AO abzusehen.

Begründung:

Ich beziehe ausschließlich Bürgergeld nach dem SGB II: 563,00 EUR Regelbedarf und 295,00 EUR für Unterkunft und Heizung, zusammen 858,00 EUR monatlich. Ich bewohne ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft; die 295,00 EUR sind zweckgebunden und gehen vollständig als Miete weiter. Weitere Einnahmen habe ich nicht.

Nach § 42 Abs. 4 SGB II sind Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts unpfändbar. Das gilt für den Regelbedarf ebenso wie für den Bedarf für Unterkunft und Heizung, da beide Bestandteile der Leistungen nach § 19 Abs. 1 SGB II sind. Unabhängig davon bleibt mein Zufluss von 858,00 EUR um 732,00 EUR unter dem Grundfreibetrag nach § 850c ZPO von 1.590,00 EUR.

Pfändbares Vermögen habe ich nicht: kein Fahrzeug, keine Wertgegenstände, keine Wertpapiere, keine Ersparnisse. Meine Einrichtung ist nach § 295 AO in Verbindung mit § 811 ZPO unpfändbar. Zur Feststellung stehe ich zur Verfügung.

Die Vollstreckung ist deshalb unbillig im Sinne des § 258 AO: Sie kann keinen Erfolg haben und löst nur weitere Kosten aus, die die Forderung erhöhen, ohne dass ihnen ein Ertrag gegenübersteht. Der Versuch vom 06.08.2026 blieb bereits erfolglos und hat 28,60 EUR Kosten verursacht.

Von einer Vermögensauskunft bitte ich abzusehen. Die Angaben ergeben sich vollständig aus diesem Schreiben. Eine Eintragung in das Schuldnerverzeichnis würde mir den Zugang zu Girokonto, Wohnraum und Beschäftigung erschweren und damit gerade die Voraussetzungen zerstören, unter denen ich die Forderung künftig tilgen könnte. Eine Ladung nach § 284 Abs. 3 AO ist mir nicht zugestellt worden.

Sobald sich meine Verhältnisse ändern, melde ich das unaufgefordert und biete von mir aus eine Ratenvereinbarung an. Der Forderung selbst trete ich nicht entgegen. Bewilligungsbescheid des Jobcenters und Kontoauszüge reiche ich auf Anforderung nach.

Hinweis: Im Vollstreckungsersuchen bin ich als "Michel Suliman" geführt, in der Zahlungsaufforderung dagegen als "Michael Suliman". Mein Vorname lautet Michel. Ich bitte um Berichtigung.

Mit freundlichen Grüßen

Michel Suliman, geboren am 07.10.1998
Goethestraße 18, 06114 Halle (Saale)

Sicherer Weg zusätzlich

Das Finanzamt Halle nennt auf seiner Internetseite keine allgemeine E-Mail-Adresse und verweist auf ELSTER. Die Mail geht an die offizielle Poststelle, aber verlass dich nicht allein darauf. Nimm den unterschriebenen Ausdruck morgen zum Termin mit und lass dir den Empfang bestätigen — dann ist der Antrag auf jeden Fall in der Akte.

Zweitweg, falls nötig: persönlich abgeben im Finanzamt Halle, Hallorenring 10, 06108 Halle, und den Eingangsstempel auf deine Kopie geben lassen.

Vorbereitet am 12.08.2026 für Michel Suliman · Az. VE 2026/13 EB7901
Finanzamt Halle (Saale), Telefon 0345 6924-0 · Herr Hager 0160 8576623